Zulassungsverfahren
Das Führen des Gütezeichens RAL-GZ 662 setzt das erfolgreiche Durchlaufen des GSK-Aufnahmeverfahrens im Sinne der jeweils gültigen Satzung der GSK, der Gütezeichensatzung und den Güte- und Prüfbestimmungen mit den Durchführungsbestimmungen voraus.
Zu unterscheiden ist zwischen der Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft und der vom Vorstand der GSK erteilten befristeten Erlaubnis zur Führung des Gütezeichens.
- Information über die Satzung der GSK, die Gütezeichensatzung, die Güte- und Prüfbestimmungen sowie die Durchführungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung
- Vollständiger schriftlicher Antrag auf Mitgliedschaft an die Geschäftsstelle der GSK
- Schriftlicher Antrag auf Erlaubnis das Gütezeichen zu führen an die Geschäftsstelle der GSK
- Erklärung der Verpflichtung die Satzung, die Gütezeichensatzung und die Güte- und Prüfbestimmungen mit den Durchführungsbestimmungen anzuerkennen
- Mitteilung der Entscheidung des Vorstands der GSK über die Mitgliedschaft in der GSK durch die Geschäftsstelle an den Antragsteller
- Rechnungsstellung der Geschäftsstelle nach der jeweils gültigen Beitragsordnung
- Nach Eingang des in Rechnung gestellten Betrages auf dem Konto der GSK erfolgt die Information an das von der GSK beauftragte Prüfinstitut die Erstprüfung durchzuführen
- Der Antragsteller auf Verleihung des Gütezeichens erscheint auf der Internetseite der GSK als Aufnahmekandidat zur Führung des Gütezeichens
- Kontaktaufnahme durch das Prüfinstitut und Abstimmung der ersten Prüfung
- Durchführung der in den Güte- und Prüfbestimmungen mit den Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Prüfungen im Unternehmen
- Information des Prüfinstituts über die Ergebnisse der beiden notwendigen Erstprüfungen an den Güteausschuss
- Prüfung der Ergebnisse der beiden Erstprüfungen durch den Güteausschuss
- Bei positiven Ergebnissen: Vorschlag des Güteausschusses an den Vorstand das Gütezeichen zu verleihen
- Bei negativen Ergebnissen: Wiederholungsprüfung
- Entscheidung des Vorstands über die Verleihung des Gütezeichens
- Information an das GSK-Mitglied mit Datum ab wann das Unternehmen die Erlaubnis hat das Gütezeichen GSK zu führen und damit Gütezeichennutzer zu sein
- Gütezeichenbenutzer erscheinen auf der Internetseite der GSK
- Das Unternehmen erhält die Urkunde über die Verleihung mit Gültigkeitsdatum, die GSK-ID (nur dem Prüfinstitut und der Geschäftsstelle bekannt) und das GSK-Logo für die Produktkennzeichnung
- GSK-Produkte sind nach der Fertigung mit dem GSK-Logo und der ID zu kennzeichnen
- Gütezeichenbenutzer dürfen das Gütezeichen nur für gütegesicherte Erzeugnisse benutzen
- Die Verlängerung der Erlaubnis zum Führen des GSK-Gütezeichens erteilt der Vorstand und wird mit dem Versand der befristeten Urkunde dokumentiert
- Die Verlängerung setzt auch voraus, dass das Mitglied den satzungsgemäßen Verpflichtungen nachgekommen ist
- Das Mitglied meldet alle notwendigen Informationen zeitnah an die GSK-Geschäftsstelle
RAL Gütezeichen der GSK im Video
Ein kurzes Video zum Thema RAL Gütezeichen der GSK, bereitgestellt von der GSK.